Flug verpasst Langsame Sicherheitskontrolle? Kein Anspruch auf Entschädigung

Ein Flugpassagier klagt, weil seiner Ansicht nach die Sicherheitskontrolle zu lange gedauert hat. Doch er hätte früher an Ort und Stelle sein müssen.
Ein Fluggast erhob Anspruch auf Entschädigung, weil er wegen vermeintlich zu langsamer Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst hatte. Das Landgericht Koblenz wies die Klage des Mannes ab (Az.: 1 O 114/24). Er sei erst eine Stunde und 45 Minuten vor Abflug am Flughafen angekommen, was einer zu knappen Vorlaufzeit entspreche.
Der Kläger verpasste im Mai 2023 wegen angeblich mangelhafter Abfertigung seinen Flug nach Thessaloniki. Er gab an, an jenem Tag mit seiner mitreisenden Ehefrau morgens gegen 4 Uhr am Flughafen Hahn in Hunsrück in Rheinland-Pfalz gewesen zu sein. Nach der Aufgabe des Gepäcks hätten sie sich direkt zur Handgepäck- und Personenkontrolle begeben. Die dortige Kontrolle habe aber so lange gedauert, dass das Paar den Flug um 5.45 Uhr verpasste. Auch anderen Fluggästen sei es so ergangen, hatte der Kläger behauptet.
Fluggast hätte früher kommen sollen
Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann schon nach eigener Darstellung keinen Anspruch auf Entschädigung. Denn nach den Empfehlungen des Flughafens und sämtlicher Airlines sollte er sich zwei bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen einfinden. Er sei aber 1 Stunde und 45 Minuten vorher eingetroffen und habe in dieser Zeit auch noch das Gepäck aufgeben müssen.
Die Aussagen des Klägers, die Abfertigung der Fluggäste sei nur "langsam und schleppend" vorangegangen und die Sicherheitskontrolle sei zu knapp besetzt gewesen, seien nicht ausreichend bewiesen worden, teilte das Gericht mit. Das beklagte Land hatte einen Organisationsmangel bestritten. Zu keinem Zeitpunkt sei es zu Staus von Passagieren gekommen – und es sei auch kein weiterer Fluggast bekannt, der den Flug verpasst hätte.
- Nachrichtenagentur dpa